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Geschäftsbedingungen und Konditionen
DAS ATELIER Coworking GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1
Allgemeines
(1) Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) finden Anwendung auf die zwischen der Firma DAS ATELIER Coworking GmbH, Erlkamer Str. 4, 83607 Holzkirchen, („ATELIER“) und dem Kunden (im Folgenden Kunde genannt) soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Diese AGB gelten insbesondere für über die Webseite https://www.dasatelier.io/ geschlossenen Mitgliedschaftsverträge über Coworking-Leistungen (im Folgenden die Mitgliedschaft).
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit ATELIER sie ausdrücklich schriftlich anerkennt. Ein Schweigen von ATELIER auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.
(3) Vertragsbestandteile
Der Mitgliedschaftsvertrag setzt sich aus folgenden Dokumenten zusammen, die in der folgenden Reihenfolge gelten: (i) die vereinbarten Leistungen sowie Tarife, inklusive Leistungsbeschreibungen und Preise, wie auf der Website https://www.dasatelier.io/ angegebenen, („Coworking-Spezifikation“), (ii) diese AGB sowie (iii) die Hausordnung, die in dem Coworking Space ausgehängt ist und auch hier einsehbar ist.
(4) Unternehmer.
Eine Mitgliedschaft abschließen können ausschließlich Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.
(5) Änderungen
ATELIER ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit Änderungen des Mitgliedschaftsvertrages werden dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Soweit dies sachlich gerechtfertigt ist, zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail übersandt. Soweit der Kunde nicht binnen vier Wochen nach Zugang schriftlich oder per E-Mail-Widerspruch erhebt, sind diese Änderungen – sofern sie keine wesentlichen Vertragspflichten berühren – vereinbart und damit Vertragsinhalt. Auf diese Folge wird ATELIER den Kunden im Rahmen der Mitteilung besonders hinweisen. Sonstige Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde zustimmt.
§ 2
Leistungsbeschreibung und Pflichten der Parteien
(1) Allgemeines
Für die Mitgliedschaft gelten die vereinbarten Leistungen (im Folgenden Coworking-Leistungen), Tarife und Preise, die jeweils unter https://atelier.cobot.me in der Coworking-Spezifikation ersichtlich sind.
(2) Coworking Space
(a) ATELIER stellt seinen Kunden Arbeitsplätze und Infrastruktur (Netzwerk, W-LAN mit Internetzugang, Drucker, Scanner) sowie Besprechungsräume, allgemeine Gemeinschaftsflächen, wie den Küchenbereich, den allgemeinen Sitzbereich (Lounges), sowie Toiletten) im Gebäude von ATELIER, Ladenbüros im Parterre, in der Erlkamer Str. 4, 83607 Holzkirchen sowie ggf. dazugehörende Parkplätze (nachfolgend insgesamt Coworking Space genannt) je nach gewähltem Tarif, wie in der Coworking-Spezifikation beschrieben, zur Verfügung.
(b) Der Kunde hat dabei keinen Anspruch auf einen festgelegten Platz innerhalb eines Coworking Spaces. Plätze werden, wenn nichts anderes vereinbart ist, täglich neu vergeben.
(c) Vor Verbinden des W-LAN akzeptiert der Kunde die „Nutzungsbedingungen für die kostenfreie Nutzung des offenen W-LAN im ATELIER Coworking”
(d) ATELIER übernimmt keine Überwachungspflichten und / oder Schutzmaßnahmen gegen Diebstahl bezüglich der persönlichen Gegenstände des Kunden sowie seiner Wertsachen. Dies gilt auch, wenn diese in Rollkontainern abgesperrt sind. ATELIER empfiehlt daher seinen Kunden und deren Mitarbeitern, keine Wertgegenstände oder vertraulichen Unterlagen auf dem Desk oder im Coworking Space unbeaufsichtigt zu lassen.
(3) Konferenzräume
(a) Kunden können während der normalen Geschäftszeiten Konferenzräume nutzen, was jeweils in Abhängigkeit der bestellten Coworking-Leistungen sowie der Verfügbarkeit dieser Konferenzräume erfolgt. Hierfür fallen Gebühren an, sofern keine Kontingente in dem gewählten Tarif enthalten oder diese bereits erschöpft sind. Die Gebühren können Sie hier (https://www.dasatelier.io/preise) einsehen.
(b) Die Nutzung der Konferenzräume ist nur auf einer "first come, first served" Basis möglich. Es gibt insbesondere keine Garantie, dass ein bestimmter Raum für einen bestimmten Kunden zu einem bestimmten Zeitpunkt verfügbar ist.
(4) Parkplätze
Es werden für den Coworking-Space insgesamt 12 Parkplätze für PKW bereitgestellt, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Auf den Parkplätzen dürfen nur PKW, keine sonstigen Fortbewegungsmittel, Geräte oder Gegenstände abgestellt werden. Es wird kein Verwahrungsvertrag begründet. Eine Überwachungspflicht seitens ATELIER besteht nicht. Die Parkplätze werden nach der Reihenfolge des Eintreffens der Kunden von ATELIER vergeben („First Come – First Served“). Es werden Parkkarten ausgegeben, die gut sichtbar im PKW auszulegen sind. Ohne diese Kenntlichmachung des berechtigten Parkens kann das Fahrzeug auf Kosten des Fahrers/Halters abgeschleppt werden.
(5) Adressnutzung und Postservice
(a) Der Kunde kann bei Abschluss einer Mitgliedschaft für einen Tarif, der den Postservice beinhaltet, die ATELIER-Adresse (Postanschrift), als Geschäftsadresse für seine Geschäftstätigkeit nutzen. ATELIER nimmt in diesem Fall für den Kunden während der normalen Geschäftszeiten Post und Zustellungen entgegen und sendet dem Kunden eine (1) E-Mail an eine vom Kunden hierfür angegebene Adresse. Es besteht keinerlei Verpflichtung von ATELIER zum Aufbewahren solcher Post oder Pakete über einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach Entgegennahme der entsprechenden Post oder Pakete hinweg oder beim Empfang von Post oder Paketen, nachdem die Mitgliedschaft bei ATELIER beendet ist. Der Postservice soll den gelegentlichen Empfang von Geschäftskorrespondenz ermöglichen. Er dient nicht zum Empfang von Privatsendungen. ATELIER ist somit nicht verpflichtet, Postsendungen, die nicht der üblichen Geschäftspost entsprechen, anzunehmen.
(b) Der Kunde, der den Postservice gebucht hat, ist verpflichtet, täglich seine Postsendungen abzuholen.
(c) Nach Beendigung der Mitgliedschaft kann der Kunde den Postservice nach Absprache und nur kostenpflichtig gegen eine monatliche Servicegebühr nutzen.
§ 3
Registrierung, Anlegen eines Accounts, Vertragsabschluss, Zugang
(1) Registrierung
Die Mitgliedschaft wird durch den Kunden online über das Internet Portal von ATELIER (https://atelier.cobot.me) beantragt. Dieses Portal wird von der Firma Upstream-Agile GmbH, Adalbertstrasse 7-8, 10999 Berlin, im Auftrag von ATELIER betrieben und darf von dem Kunden nur zu den in diesen AGB vorgesehenen Zwecken genutzt und Dritten nicht zur Nutzung überlassen werden. Nach Eingabe der erforderlichen Daten und Bestätigung des Antrags durch den Kunden, werden die Daten an ATELIER übersendet. Bei der Registrierung wird der Kunde aufgefordert, ein Passwort für alle weiteren Zugriffe auf seinen Mitglieds-Account zu wählen. Das Passwort hat der Kunde stets geheim zu halten und regelmäßig zu wechseln. Die bei dem Anlegen des Mitglieds-Accounts und jeder Bestellung abgefragten Daten sind vom Kunden vollständig und korrekt anzugeben. Tritt während der Vertragslaufzeit eine Änderung der angegebenen Daten ein, so hat der Kunde die Änderungen unverzüglich gegenüber ATELIER mitzuteilen oder diese über seinen Mitglieds-Account selbstständig zu ändern.
(2) Vertragsabschluss
Ein Mitgliedschaftsvertrag zwischen dem Kunden und ATELIER zu dem jeweils gewählten Tarif kommt erst mit der Bestätigung des Abschlusses der Registrierung durch ATELIER zustande. Die Bestätigung des Eingangs des Mitgliedsantrags ist noch keine Annahmeerklärung. ATELIER ist nicht verpflichtet, einen Antrag auf Abschluss einer Mitgliedschaft anzunehmen.
(3) Zugang zu den Coworking-Spaces
Vor der erstmaligen Nutzung muss sich der Kunde am Empfang von ATELIER während der Öffnungszeiten anmelden. Das ATELIER behält sich vor, die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweis des Kunden zu Identifikationszwecken zu verlangen. Bei jedem Besuch muss sich der Kunde am WLAN von ATELIER anmelden. Dies dient der Erfassung der Anwesenheit. Um Zugang zu den Coworking-Spaces zu erlangen, erhält der Kunde bei Anmeldung vor Ort zu Beginn der Vertragslaufzeit einen Zugangschip oder einen Zugangscode für die Smartphone Zugangs-App.
§ 4
Nutzung des Coworking Space
(1) Nutzungszeiten
Das Coworking-Space ist für die Kunden während der allgemeinen Öffnungszeiten: Montag - Freitag von 8:30 – 18:00 offen. Kunden mit einem 24/7-Tarif erhalten wahlweise einen 24 Stunden (Montag bis Sonntag) Zugangschip oder, soweit vorhanden, einen Zugangscode für eine Smartphone Zugangs-App. ATELIER zählt die Anzahl der Nutzungstage und -zeiten und kann bei Erreichen der maximalen Nutzungszeiten den Zugang zum Coworking-Space verwehren. Übernutzungen des Coworking-Space sind vom Kunden entsprechend gültiger Tarife sowie einer angemessenen Aufwandspauschale zu vergüten.
(2) Nutzungszwecke.
Der Coworking Space wird dem Kunden zum Zwecke der Durchführung von Büroarbeiten überlassen und darf vom Kunden ausschließlich hierfür genutzt werden. Lärmintensive Tätigkeiten, z.B. Hotlineberatung oder mediale Tätigkeiten, die andere Kunden stören, sind nicht gestattet soweit nichts anderes vereinbart ist.
Der Kunde darf im Rahmen seiner in dem Coworking-Space verrichteten Tätigkeit keine Leistungen erbringen, die den Vorsteuerabzug ausschließen (auf § 4 USTG wird insofern ausdrücklich hingewiesen).
Eine Änderung der Nutzungszwecke bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von ATELIER. Der Kunde hat bei seiner Nutzung des Coworking-Space jederzeit Rücksicht auf die anderen Kunden zu nehmen, insbesondere deren Privatsphäre und vertrauliche Tätigkeiten zu wahren.
(3) Keine Untervermietung
Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Die Untervermietung an Dritte ist nicht erlaubt. Gäste dürfen lediglich in den Gemeinschaftsflächen und den Konferenzräumen empfangen werden oder müssen einen eigenen Gästepass erwerben. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Eingangsschlüssel, Zugangschips oder Zugangscodes oder sonstige Zugangsberechtigungen (im Folgenden Zugangsberechtigungen) nur höchstpersönlich zu verwenden. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, diese zu verleihen oder Dritten zur Benutzung überlassen. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Verlust von Zugangsberechtigungen schriftlich beim ATELIER zu melden.
(4) Mitarbeiter, sonstige Beschäftigte und Gäste des Kunden
Als Untervermietung gilt nicht, wenn Mitarbeiter, sonstige Beschäftigte oder Gäste des Kunden den Coworking Space nutzen. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, die Regelungen in der Mitgliedschaft und dieser AGB zum Schutz von ATELIER und dessen Rechte dem Mitarbeiter, sonstigen Beschäftigten und / oder Gästen aufzuerlegen. Der Kunde stellt ATELIER vollumfänglich frei von Schadensersatzansprüchen einschließlich etwaiger Kosten für die Rechtsverfolgung, die ein Mitarbeiters, sonstiger Beschäftigter oder Gäste des Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung des Coworking Space gegen ATELIER geltend macht.
(5) Bauliche Änderungen
ATELIER darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Kunden und keiner Fristsetzung. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Sämtliche aus Versäumnissen resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Dem Kunden ist nicht gestattet, bauliche Veränderungen am Gebäude oder dem Coworking-Space vorzunehmen oder eigene Firmen- oder Namensschilder anzubringen.
(6) Lärmbelästigung
Dem Kunden ist bekannt, dass es im Gebäude zu Umbaumaßnahmen durch ATELIER kommen kann. Dies kann zu Lärmbelästigungen führen. Diese stellen keinen Minderungsgrund oder Kündigungsgrund dar. Einen aktuellen Zeitplan in der Form, der ATELER bekannt ist, kann jederzeit am Empfang erfragt werden. Kurzfristige Änderungen durch ATELIER bleiben vorbehalten.
(7) Behandlung von Einrichtungsgegenständen
Der Kunde ist verpflichtet, mit dem Coworking-Space, den Zugängen dazu sowie sonstigen dazugehörigen Bauten, den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen von ATELIER sorgfältig umzugehen und diese pfleglich zu behandeln. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung dieser Bauten und Gegenstände hat der Kunde ATELIER unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die über die während des Nutzungszeitraumes angemessene Abnutzung hinausgehen, die durch ihn und/oder Dritte, die auf Veranlassung des Kunden den Coworking Space oder das Inventar nutzen, schuldhaft verursacht werden.
(8) Umbauten durch Kunden
Um- und Einbauten sowie eine Veränderung der Möblierung der Arbeitsräume und -plätze durch den Kunden sind nicht gestattet und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von ATELIER. Der Kunde hat alle hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.
(9) Eigene Geräte
Der Kunde darf keine eigenen Geräte für den privaten Gebrauch (z.B. Kaffeemaschinen) anschließen. Erlaubt ist aber das vorrübergehende anschließen von Bürogeräten (z.B. PC, Smartphone-Ladekabel, Drucker, Scanner oder andere Geräte) die zur produktiven Büroarbeit im Rahmen der erlaubten Nutzung erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, die mitgebrachten Bürogeräte zu bewachen und bei Verlassen seines Coworking-Space mitzunehmen oder gegen ausreichend Diebstahl zu sichern, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(10) Sicherungskopien
Der Kunde ist verpflichtet, von mitgebrachten Unterlagen und Dateien Sicherungskopien zu machen und diese außerhalb des Coworking-Space zu lagern.
§ 5
Tarife, Zahlungsmodalitäten und Kaution
(1) Preise
Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit des Mitgliedschaftsvertrages die vereinbarten Nutzungsgebühren zu zahlen. Alle Nutzungsgebühren von ATELIER sind Nettopreise zuzüglich der jeweils anwendbaren gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Zahlungsarten
Der Kunde ermächtigt ATELIER zur Einziehung der vereinbarten Nutzungsgebühr sowie weiterer Kosten per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder Paypal direkt oder durch externe Zahlungsdienstleister. ATELIER nimmt Zahlungen über die auf der Website angegebenen externen Zahlungsdienstleister entgegen.
(3) Zahlungstermine
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Nutzungsgebühren jeweils zum Monatsersten im Voraus fällig. Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Ansprüchen zulässig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, hat er ATELIER Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.
(4) Sperrung des Zugangs bei Zahlungsverzug
Gerät der Kunde mit mehr als dem Betrag einer Monatszahlung in Verzug, ist ATELIER berechtigt, den Zugang des Kunden zum Coworking-Space zu verweigern bis dieser alle fälligen Zahlungen geleistet hat.
(5) Kaution
Soweit nichts anderes vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, ATELIER für überlassene Gegenstände wie Schlüssel/Zugangskarten oder Schließfächer eine Kaution in Höhe von EUR 20 pro Schlüssel/Zugangskarte oder Schließfach zu erheben. Die Kaution ist unmittelbar nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Die Kaution dient als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher vertragsgegenständlicher kundenseitiger Verpflichtung aus diesem Vertrag hinsichtlich der jeweiligen Gegenstände und wird zinslos von ATELIER verwahrt. Die Kaution sowie etwaige Salden werden innerhalb von 60 Tagen nach Beendigung des Mitgliedschaftsvertrages zurückgezahlt. ATELIER wird geschuldete Beträge vor Rückzahlung abziehen.
(6) Umsatzsteuerbedingte Vereinbarung
(a) ATELIER hat für die Zur Verfügungstellung der Coworking Spaces gemäß § 9 UstG auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet und behandelt diese als umsatzsteuerpflichtig (Umsatzsteueroption). Dem Kunden ist bekannt, dass die Umsatzsteueroption des gem. § 9 Abs. 2 USTG nur zulässig ist, soweit der Kunde die Mitgliedschaft und die gebuchten Coworking Spaces (mit Ausnahme eines Bagatellanteils von derzeit 5%, vgl. 9.2 III USTAE) ausschließlich zur Erzielung von Umsätzen verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.
(b) Im Hinblick darauf verpflichtet sich der Kunde, die Mitgliedschaft und die Nutzung des gebuchten Coworking Space während der gesamten Laufzeit der Mitgliedschaft (mit Ausnahme eines Bagatellanteils von derzeit 5 %, vgl. 9.2 III USTAE) ausschließlich zur Erzielung von Umsätzen zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Im Falle der Änderung des vorgenannten Bagatellanteils verändert sich die Aufteilung der kundenseitigen Verwendungsverpflichtung hinsichtlich der Mitgliedschaft und der gebuchten Coworking Spaces entsprechend.
(c) Der Kunde versichert, dass er Unternehmer im Sinne des § 2 UStG ist und den Vertragsgegenstand vollumfänglich seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zuordnen wird.
(d) Auf Verlangen von ATELIER muss der Kunde unverzüglich sämtliche Unterlagen hinsichtlich seines Unternehmens zur Verfügung stellen, die es ATELIER ermöglichen seiner Nachweispflicht gem. § 9 Abs. 2 Satz 2 USTG gegenüber den Finanzbehörden nachzukommen.
(e) Im Falle einer gestatteten Untervermietung ist der Kunde verpflichtet, seinerseits zur Umsatzsteuer zu optieren und dem Untermieter die sich aus der vorstehenden Ziffer (b) ergebenden Verpflichtungen aufzuerlegen. Der Kunde steht ATELIER dafür ein, dass der Untermieter diese Verpflichtungen erfüllt. Eine Erlaubnis zur Untervermietung ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
(f) Ein Verstoß gegen Regelungen in dieser Ziffer ist ein wichtiger Grund zur Kündigung des Mitgliedschaftsvertrages durch ATELIER.
(g) ATELIER wird dem Kunden unverzüglich anzeigen, wenn er bzw. ein Untermieter oder ein sonstiger Dritter in den gebuchten Coworking Spaces Umsätze tätigt oder zu tätigen beabsichtigt, oder Umstände bekannt werden oder im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung oder Umsatzsteuernachschau oder sonst von den Finanzbehörden angenommen werden, die dazu führen, dass ATELIER auf die Umsatzsteuerbefreiung gem. Ziffer (a) nicht verzichten kann.
(h) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Verpflichtungen aus den Ziffern (a) bis (g), so ist er verpflichtet, ATELIER den hierdurch entstandenen und noch entstehenden Schaden zu ersetzen. ATELIER weist darauf hin, dass ein außerordentlich hoher Schaden eintreten kann, der den Betrag der für die gesamte Mitgliedschaft zu entrichtenden Umsatzsteuer erheblich übersteigen kann.
(i) Ein derartiger Schadensersatzanspruch von ATELIER verjährt frühestens ein Jahr nach Ablauf der Festsetzungsfrist für die von ATELIER für den jeweiligen Voranmeldungszeitraum zu tragende Umsatzsteuer.
§ 6
Datenschutz
(1) Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich auf die Einhaltung des Datenschutzes im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Insbesondere sind beide Parteien verpflichtet, ihre Mitarbeiter und, im Falle des Kunden, die Personen, die das Coworking-Space nutzen, zur strengsten Verschwiegenheit nach DSGVO und GeschGehG zu verpflichten. Insbesondere ist es den Personen, die den Coworking-Space nutzen, nicht gestattet, personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse oder andere Informationen, die sie von anderen Kunden oder von das ATELIER im Coworking-Space erhalten oder anderweitig Zugang haben, für andere Zwecke zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben.
(2) Informationssicherheit Kunden
Der Kunde ist dafür verantwortlich und hat ausreichende Vorkehrungen zu treffen, dass er die von ihm im Coworking-Space verarbeiteten Informationen und personenbezogenen Daten entsprechend auf ihn anwendbarer gesetzlicher und vertraglicher Standards schützt. Absatz (1) dieser Ziffer bleibt unberührt.
(3) Verarbeitung von Kundendaten
Für die Details im Umgang mit personenbezogenen Daten sowie die Rechte des Betroffenen wird auf die Datenschutzerklärung von ATELIER unter (https://www.dasatelier.io/datenschutzbestimmungen) verwiesen.
§ 7
Laufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit
Die Mindestlaufzeit einer Mitgliedschaft beträgt (1) Monat soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedschaftsvertrag verlängert sich, sofern er nicht entsprechend den Regelungen dieser AGB gekündigt wird, automatisch jeweils um einen Monat.
(2) Kündigung
Der Mitgliedschaftsvertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit oder entsprechend anderweitiger Regelungen in diesem Mitgliedschaftsvertrag gekündigt werden. Eine Kündigung hat in Textform zu erfolgen und kann seitens des Kunden über das Internet Portal von ATELIER (https://atelier.cobot.me) erfolgen.
(3) Außerordentliche Kündigung
Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund für ATELIER liegt insbesondere dann vor, wenn
• der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen zur Zahlung der monatlichen Nutzungsgebühr in zwei aufeinanderfolgenden Monaten mit einem Monatspreis oder mehr in Zahlungsverzug ist;
• der Kunde den Coworking Space oder das Inventar durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder unbefugt einem Dritten überlässt oder
• gegen Ziffer 6 (umsatzsteuerbedingte Vereinbarung) verstößt oder
• der Kunde sich wiederholt nicht ordnungsgemäß anmeldet oder in schwerwiegender Weise gegen die Hausordnung oder diese AGB verstößt oder
• seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schwerwiegend und schuldhaft verletzt.
(4) Rückgabe
Nach Beendigung der Mitgliedschaft hat der Kunde den gebuchten Coworking Space vollständig geräumt sowie alle erhaltenen Zugangsberechtigungen und sonstigen Gegenstände an ATELIER zurückzugeben bzw., im Fall von Zugangscodes, zu löschen.
§ 8
Mängel
(1) Prüfung auf Schäden
Der Kunde hat bei Belegung seines Coworking-Space diesen auf seinen einwandfreien Zustand und dessen Funktionsfähigkeit zu prüfen. Etwaige Schäden oder Beeinträchtigungen sind vom Kunden vor Beginn seiner Arbeit am ersten Tag im Coworkingspace am Empfang einem Mitarbeiter von ATELIER oder per E-Mail zu melden. Einer E-Mail sind entsprechende Nachweise (z.B. Photos) beizufügen.
(2) Keine Ansprüche wegen Mängeln
Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln.
(3) Haftungsausschluss bei Sachmangel oder Minderung
Die verschuldensunabhängige Haftung von ATELIER nach § 536a Abs. 1 BGB wegen anfänglicher Sachmängel, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Minderung.
(4) Versicherung
Der Kunde hat sämtliche für seinen Betrieb und den gebuchten Coworking-Space erforderlichen Versicherungen, insbesondere eine Betriebshaftpflichtversicherung, Diebstahlversicherung inklusive Mietsachschadendeckung, abzuschließen, sowie diese für die Dauer des Vertragsverhältnisses auf seine Kosten aufrechtzuerhalten und deren Bestand ATELIER auf Verlangen nachzuweisen. Der Kunde ist für die Versicherung seines eigenen, in den ATELIER Standort mitgebrachten Eigentums sowie anderer Gegenstände zuständig.
§ 9
Haftung
(1) Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Schäden, die über die während des Nutzungszeitraumes angemessene Abnutzung hinausgehen, die durch ihn und/oder Dritte, die auf Veranlassung des Kunden die Coworking Spaces oder das Inventar nutzen, verschuldet verursacht werden. Der Kunde hat auf ein ansprechendes Erscheinungsbild der Coworking-Spaces zu achten.
(2) Haftungsbeschränkung von ATELIER
Die Haftung von ATELIER auf Schadensersatz aus und in Zusammenhang mit dem Mitgliedschaftsvertrag und diesen AGB wegen leichter Fahrlässigkeit wird, gleich aus welchem Rechtsgrund, wie folgt beschränkt:
(i) ATELER haftet bei jeglicher Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Schuldverhältnis begrenzt auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden; und
(ii) ATELIER haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit im Übrigen.
(3) Unbeschränkte Haftung
Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer (2) gelten nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei schuldhaft verursachten Schäden an Leib und Leben. Darüber hinaus gelten sie nicht, wenn ATELIER eine Garantie übernommen hat.
(4) Vorhersehbarer Schaden
Die Parteien sind sich einig, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden im Sinne von Ziffer (2(i)) für den einzelnen Schadensfall einen Betrag in Höhe von EUR 10.000,00 nicht übersteigt.
(5) Geltung für andere
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten Subunternehmern, Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen von ATELIER.
(6) Rechtsverstöße des Kunden
ATELIER ist nicht verantwortlich für die Verletzung von Schutzrechten Dritter die vom Kunden anlässlich seiner Nutzung des Coworking-Space vorgenommen werden oder für die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden zu oder von den Coworking-Spaces. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen der Nutzung der Leistungen von ATELIER, insbesondere unter Nutzung des WLAN von ATELIER, alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenschutzrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße egal ob gegenüber ATELIER oder Dritten zu unterlassen. Sofern ATELIER von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, ist ATELIER berechtigt, das Mitgliedschaftsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen. Im Falle eines derartigen schuldhaften Rechtsverstoßes des Kunden hält der Kunden ATELIER von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ist verpflichtet, ATELIER die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass ATELIER von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird, sowie weitere Schäden zu ersetzen.
§10
Schlussbestimmungen
(1) Schriftformerfordernis
Änderungen oder Ergänzungen des Mitgliedschaftsvertrages bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für den Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für Meinungsverschiedenheiten aus oder in Zusammenhang mit dem Mitgliedschaftsvertrag ist München.
(3) Unwirksamkeit von Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Die Parteien sind sich darüber einig, dass unwirksame Bestimmungen durch wirksame Vereinbarungen ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommen. Das gleiche gilt sinngemäß bei einer Lücke in diesem Vertrag.
Stand: 05.03.2020
Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen
Cobot ist die Web-Plattform, über die DAS ATELIER diese Website bereitstellt.
See Cobot Terms
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